Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Klaus Weinzierl-Transporte

Die unten angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nach dem Urteil vom Landgericht Stuttgart keine Gültigkeit mehr. Bis die konkreten Angaben verfügbar sind, gilt die vorläufige AGB hier: https://dmg-ag.de/media/pdf/0c/96/2e/AGB_nicht_AM-HGB_Nov_2020.pdf

 

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Wir behalten uns vor für den Umzug einen weiteren Frachtführer heranzuziehen.

2. Zusätzliche Leistungen
Wir führen unter Wahrung des Interesses des Absenders unsere Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind  besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.

3. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit unseren Rechnungen nicht verrechenbar.

4. Erstattung der Umzugskosten

5. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugs- kostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzah- lungen auf entsprechende Anforderung direkt an uns auszuzahlen.

6. Sicherung besonders transportgefährdeter Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung sind wir nicht verpflichtet.

7. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haften wir nur für die sorgfältige Auswahl.

8. Elektro- und Installationsarbeiten
Unsere Mitarbeiter sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

9. Aufrechnung
Gegen unsere Ansprüche ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Abtretung
Wir sind auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

11. Missverständnisse
Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen unseres Unternehmens haben wir nicht zu verantworten.

12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen stehengelassen wird.

13. Fälligkeit des Vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslands- transporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.

Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, das Umzugsgut an- zuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

14. Transporte, anders als Umzugsverkehr
Für sonstige Transporte wie z.B. Klein- und Messe- transporte gelten zwingende Vorschriften

ADSp und CMR.

15. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).

16. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich unsere vom Absender beauftragte Niederlassung befindet, ausschließlich zu- ständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17. Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht